Die Eigenheimzulage
Familien, Paare und Singles haben in Bayern die Möglichkeit einen einmaligen Festbetrag in Höhe von 10.000 € bei einem Kauf von Eigenwohnraum zu erhalten, wenn sie unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Wann und wo wird der Förderantrag gestellt? Der Förderantrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Bezug des Wohnraums bei der BayernLabo zu stellen.
Voraussetzungen:
- mindestens ein Jahr Wohnsitz in Bayern
- mindestens ein Jahr dauerhaft erwerbstätig in Bayern
Einkommensgrenze ist einzuhalten:
- bei Einpersonenhaushalt 50.000 €
- bei Zwei- oder Mehrpersonenhaushalt (ohne Kind) 75.000 €
- bei Haushalt mit Kind 90.000 €
- Zzgl. Für jedes weitere zum Haushalt rechnende Kind 15.000 €
Baukindergeld
Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren. Pro Kind erhalten Sie 12.000 €, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 €. Wann und wo wird der Förderantrag gestellt? Das Baukindergeld beantragen Sie bei der KfW erst, wenn Sie schon in Ihr neues Zuhause eingezogen sind.
Voraussetzungen:
- In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten
- Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 € pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 € für jedes weitere Kind
- Ihr neues Zuhause ist Ihre einzige Wohnimmobilie
Bayerisches Baukindergeld Plus
Familien mit Kindern und Alleinerziehende bekommen pro Kind und Jahr 1.200 € über 10 Jahre. Der Freistaat Bayern erhöht mit dem Bayerischen Baukindergeld Plus das Baukindergeld von 1.200 € um zusätzlich 300 € pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren. Diese Förderung kann zusätzlich zur Eigenheimzulage beantragt werden. Wann und wo wird der Förderantrag gestellt? Um den Antrag bearbeiten zu können muss zunächst der Nachweis über die Gewährung des Baukindergelds des Bundes vorliegen (Bestätigung der KfW über die Auszahlung). Der Antrag kann ab Bezug der ersten eigenen vier Wände bis spätestens drei Monate nach dem Datum der Auszahlungsbestätigung der KfW bei der BayernLabo gestellt werden. Antragsteller muss die gleiche Person sein, die auch den Antrag auf das Baukindergeld des Bundes gestellt hat!
Voraussetzungen:
- Baukindergeld des Bundes muss bezogen werden
- mindestens ein Jahr Wohnsitz in Bayern
- mindestens ein Jahr dauerhaft erwerbstätig in Bayern
Weitere Informationen, sowie Anträge und Checklisten finden Sie auf: www.bayernlabo.de und auf www.kfw.de.
Kredit 153
Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses
Das Förderprodukt dient der zinsgünstigen langfristigen Kreditfinanzierung des Ersterwerbs von KfW-Effizienzhäusern mit niedrigem Energieverbrauch und Kohlendioxid-Ausstoß. Es trägt dazu bei, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand, bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Die Förderung soll darüber hinaus die finanzielle Belastung reduzieren und diese für den Nutzer langfristig kalkulierbarer machen. Der maximale Kreditbetrag beträgt 120.000 € pro Wohneinheit.
Wann und wo wird der Förderantrag gestellt?
Der Antrag ist daher auf Grundlage der "Bestätigung zum Antrag" vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl zu stellen. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort bzw. der Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Als Produktnummer ist 153 anzugeben.
Voraussetzungen:
- Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
Kredit 124
KfW-Wohneigentumsprogramm
Auch hier fördert die KfW mit zinsgünstigen, langfristigen Krediten den Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland. Der maximale Kreditbetrag beträgt 100.000 €.
Wann und wo wird der Förderantrag gestellt?
Die KfW gewährt Kredite aus diesem Produkt ausschließlich über Finanzierungsinstitute (Banken, Sparkassen und Versicherungen), welche für die von ihnen durchgeleiteten Kredite der KfW die Haftung übernehmen. Der Antrag ist von Ihnen vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl zu stellen. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort beziehungsweise der Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Als Produktnummer ist anzugeben: selbst genutztes Wohneigentum: 124
Voraussetzungen:
- Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
- Eine Selbstnutzung liegt auch vor, wenn Wohnungen an Angehörige unentgeltlich überlassen werden